Vor kurzem hat die Federal Communications Commission (FCC) der Vereinigten Staaten die neue Anleitung zur Konformitätserklärung des Lieferanten (SDoC) eingeführt. Für diese Version wurden Informationen über die Regel für zusammengesetzte Geräte sowie die Regelteile hinzugefügt, die andere SDoC-Anforderungen als Teil 15 enthalten.
Somit ist das SDoC-Verfahren auf die Geräte anwendbar, die keinen Funksender und nur digitale Schaltungen enthalten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass, wenn das Endprodukt sowohl ungewollte als auch gewollte Strahler hat, im Allgemeinen die Konformität der ungewollten Strahler im Rahmen des SDoC oder des Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen werden kann, während die gewollten Strahler nur ein Zertifizierungsverfahren erfordern.
Wichtig ist auch, dass die Geräte, die nach dem SDoC-Verfahren zugelassen sind, in keiner FCC-Datenbank enthalten sind. Dennoch sollten Sie daran denken, dass die technischen Dateien mit den entsprechenden Prüfberichten bereitstehen und auf Anfrage der FCC zur Verfügung gestellt werden sollten.
Denken Sie daran, wenn das Produkt dem SDoC-Verfahren unterliegt, kann der verantwortliche Teil die Konformität des Geräts entweder durch eine Erklärung oder ein Zertifizierungsverfahren nachweisen.
Wie bereits erwähnt, hat die FCC Informationen zu Regelteilen und Abschnitten hinzugefügt, die Geräteanforderungen in Bezug auf das SDoC-Verfahren enthalten. Jetzt ist es für die verantwortliche Partei bequemer, die relevanten Regeln zu finden und auszuwählen. Die allgemeine Tabelle mit den Regelteilen finden Sie unten:
Den vollständigen Text der Anleitung finden Sie hier.
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