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Die Federal Communications Commission hat am 6. April 23 neue Regeln für 2020 GHz verabschiedet. Demnach ist die Nutzung von 1200 MHz Spektrum im Frequenzband 5.925–7.125 GHz ohne Lizenzerwerb möglich. Dies wird dazu beitragen, die Geschwindigkeit von Breitbandverbindungen zu erhöhen und die Konnektivität im Land und in unterversorgten Gebieten zu verbessern. Diese Änderungen werden somit zu neuen Innovationen, neuen Anwendungen und IoTs führen.
Derzeit wird das 6-GHz-Band von Mikrowellendiensten genutzt, die beispielsweise öffentliche Versorgungsunternehmen, die öffentliche Sicherheit und drahtlose Verkehrssysteme unterstützen und eine stabile, kontinuierliche Verfügbarkeit erfordern. Um die Kompatibilität zwischen nicht lizenzierten Geräten und lizenzierten 6-GHz-Betreibern zu gewährleisten, schlug die FCC vor, den nicht lizenzierten Betrieb in zwei Kategorien zu unterteilen: Standardleistung und Indoor-Niedrigleistungsbetrieb.
Die Standard-Zugangspunkte nutzen ein automatisches Frequenzkoordinationssystem (AFC). Dieses System ermittelt die Frequenzen, die genutzt werden können, ohne Störungen der Mikrowellendienste zu verursachen. Anschließend erteilt es den Zugangspunkten Zugriff auf diese Frequenzen.
Die Low-Power-Access Points für den Innenbereich würden das gesamte 6-GHz-Band nutzen und eignen sich für die Vernetzung von Geräten in Privathaushalten und Unternehmen. Dieses Thema wird jedoch noch geprüft, und die „Further Notice of Proposed Rulemaking“ bittet derzeit um Stellungnahmen zu diesem Vorschlag.
Den vollständigen Text des Berichts und der Anordnung sowie die weitere Bekanntmachung der vorgeschlagenen Regelung finden Sie ..
Es gibt einen Teil der ...

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