
Vor Kurzem ist das Abkommen über die Kennzeichnung von Waren mit Identifikationszeichen der EAWU-Regierung aus dem Jahr 2018 in Kraft getreten.
Ziel des Abkommens ist die Vereinheitlichung des Prozesses der Warenkennzeichnung mit maschinenlesbaren und gegenseitig lesbaren Zeichen in der gesamten EAWU.
Es ist erwähnenswert, dass das Abkommen eine Art Rahmen darstellt, der flexible Entscheidungen über die Verwendung der Kennzeichnung in Bezug auf eine breite Warenliste ermöglicht.
Ab dem 29. März 2019 müssen die EAWU-Mitglieder einen Vorschlag einreichen, der von allen anderen EAWU-Teilnehmern hinsichtlich des jeweiligen Produkts geprüft werden muss, bevor sie die Marke auf dem Gebiet einführen.
Das Verfahren dauert etwa drei Monate. Innerhalb dieser Frist prüft die Eurasische Wirtschaftskommission (EWG) den Vorschlag, trifft eine Entscheidung und legt die technischen und verfahrenstechnischen Schritte zur Einführung eines neuen Produktkennzeichens fest. Sollte ein EAWU-Mitglied die Entscheidung ablehnen, mindestens aber zwei Mitglieder zustimmen, kann die Kennzeichnung auf deren Territorium gemäß den nationalen Rechtsvorschriften und den allgemeinen Grundsätzen des Abkommens eingeführt werden. Die Kommunikation erfolgt über das integrierte Datensystem der EAWU, sodass sich andere Mitglieder jederzeit am Verfahren beteiligen können.
Die digitale Kennzeichnung ermöglicht die Rückverfolgbarkeit gekennzeichneter Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus und bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile. So können nicht nur die Interaktionsprozesse zwischen Unternehmen und Staat beschleunigt und der Dokumentenfluss minimiert werden, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.

Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team. Es gibt einen Teil der ...
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