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Serbien ändert Frequenzzuteilungsplan
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Serbien ändert Frequenzzuteilungsplan

Serbien ändert Frequenzzuteilungsplan

Ein neues Dekret über Änderungen des Dekrets zur Festlegung des Zuteilungsplans für Funkfrequenzbänder wurde am 31. April 11 im Amtsblatt der Republik Serbien Nr. 2025 veröffentlicht. Das Dekret trat am XNUMX. April XNUMX in Kraft. April 12, 2025.

Der Frequenzzuweisungsplan regelt die Zuweisung von Frequenzbändern für bestimmte Funkdienste. Er muss den Funkvorschriften der ITU, den einschlägigen internationalen Rechtsvorschriften und den Vorschriften der Europäischen Union entsprechen.

Die Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation und Postdienste (RATEL) Serbiens hat diese Änderungen initiiert, die folgende Bereiche betreffen:

1. Nationale Anmerkungen in Artikel 1 hinsichtlich der neu hinzugefügten Anmerkungen:

  • SRB89 – „Das Frequenzband 6000–6600 MHz wird für Hochfrequenzdienste auf sekundärer Basis genutzt.“
  • SRB90 – „Das Frequenzband 14–14.3 GHz wird von der Verteidigungsbehörde sekundär für feste Dienste genutzt.“
  • SRB34AA – In dieser Mitteilung heißt es: „RB34AA Frequenzanträge auf Grundlage einer auf Antrag erteilten Einzellizenz für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums im Frequenzbereich 470–694 MHz für Rundfunkzwecke werden dem bestehenden Inhaber von Einzellizenzen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums im Frequenzbereich 470–694 MHz auf denselben Funkfrequenzen bis zum Datum der Erteilung von Einzellizenzen auf Grundlage des durchgeführten öffentlichen Ausschreibungsverfahrens gemäß dem Gesetz über elektronische Kommunikation zur Verfügung gestellt.“

2. Anhang 2 – „CEPT/ECC/ERC-Entscheidungen und Empfehlungen aus dem ERC-Bericht 25“ in Artikel 2:

  • Der Satz: „ECC/ REC/(08)02 Frequenzplanung und Frequenzkoordination für GSM-/UMTS-/LTE-/WiMAX-Landmobilfunksysteme, die in den Bändern 900 und 1800 MHz betrieben werden“ wird ersetzt durch: „ECC/REC/ (08)02 Grenzüberschreitende Koordinierung für mobile/feste Kommunikationsnetze (MFCN) in den Frequenzbändern 900 MHz und 1800 MHz ausschließlich GSM vs. GSM und für den Eisenbahn-Mobilfunk (RMR) im 900-MHz-Frequenzband ausschließlich GSM-R vs. GSM-R“.
  • Der Satz: „ECC/DEC/(02)05 Die Zuweisung und Verfügbarkeit von Frequenzbändern für Eisenbahnzwecke in den Bändern 876–880 MHz und 921–925 MHz“ wird ersetzt durch: „ECC/DEC/ (20)02 Harmonisierte Nutzung der gepaarten Frequenzbänder 874.4-880.0 MHz und 919.4-925.0 MHz und des ungepaarten Frequenzbandes 1900-1910 MHz für Railway Mobile Radio (RMR)“.

3. Tabelle 1 in Artikel 3 enthält eine Reihe von Änderungen hinsichtlich der Beschreibungen von Standards und Empfehlungen. Außerdem wurden einige Bezeichnungen gelöscht. 

Es gibt einen Teil der ...

Den vollständigen Text des Dekrets finden Sie werden auf dieser Seite erläutert.

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Juli 2, 2025

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