Am 10. Juni 2022 hat der Rat der Europäischen Union einen Beschluss zur Änderung der Technischen Vorschriften der Zollunion "Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte" (TR EAEU 020/2011) verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen wurden im Anwendungsbereich vorgenommen, indem Mittel hinzugefügt wurden, die nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallen.
Zu diesen Mitteln gehören:
Es wird auch erwähnt, dass Geräte ohne aktive elektronische Schaltungen, die mit Batterien und Akkumulatoren betrieben werden, nicht der TR EAEU 020/2011 unterliegen.
In der geänderten Fassung der TR EAEU 020/2011 finden sich geklärte und neue Definitionen zu den Themen:
Darüber hinaus wurden auch die Anforderungen an die Kennzeichnung und die Betriebsunterlagen geändert. Ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung müssen Informationen über die Regeln und Bedingungen für die Installation bereitgestellt werden.
Der EWG-Rat hat die Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte in Bezug auf Personalcomputer (Computer) präzisiert, darunter: Systemblöcke, Registrierkassen, einschließlich solcher, die in Verbindung mit einem Computer betrieben werden.
Die an den Computer angeschlossenen technischen Mittel werden durch Kopierer, einschließlich MFDs, ergänzt.
Die Änderungen der TR EAEU 020/2011 werden am 11. Dezember 2022 in Kraft treten.
Die Informationen wurden erstellt von der GMA Consult Gruppe Team erstellt.
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