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FCC legt Regelung zur Neulizenzierung des 700-MHz-Spektrums fest
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FCC legt Regelung zur Neulizenzierung des 700-MHz-Spektrums fest

FCC legt Regelung zur Neulizenzierung des 700-MHz-Spektrums fest

Am 8. März 2019 veröffentlichte die Federal Communications Commission (FCC) die Bekanntmachung über ihre WT Docket Nr. 06–150; DA 19–77 zu den Dienstregeln für die Bänder 698–746, 747–762 und 777–792.

Dieses Dokument beschreibt das Verfahren zur Neulizenzierung nicht versorgter Gebiete. Es beginnt mit den „Keep-What-You-Serve“-Regeln (KWYS) für abgelehnte Lizenznehmer und geht weiter mit den spezifischen Regeln und Anforderungen für Lizenznehmer, die nicht versorgte Gebiete im Rahmen des Neulizenzierungsverfahrens, gegebenenfalls auch durch Versteigerung, erwerben. Dieses Dokument enthält nicht alle relevanten Anforderungen und Einschränkungen für den Betrieb in diesem Band. Antragsteller und Lizenznehmer sind dafür verantwortlich, sich über alle Kommissionsregeln und öffentlichen Bekanntmachungen zum 700-MHz-Band, den KWYS-Regeln und dem Neulizenzierungsverfahren auf dem Laufenden zu halten.

Die FCC bietet in bestimmten Fällen auch Karten oder Beispiele an, die ausschließlich der Veranschaulichung dienen. Sie erheben nicht den Anspruch, alle Regeln und Anforderungen erschöpfend abzudecken oder die einzig zulässigen Szenarien zu beschreiben.

Die Regelung tritt in Kraft am 8. April 2019.

Die offiziellen Dokumente sind verfügbar werden auf dieser Seite erläutert.

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5. April 2019

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