Die Generaldirektion für Ressourcenmanagement und Ausrüstung von Post und Informatik (im Folgenden als SDPPI bezeichnet) hat am 23. Juli 2020 die Verordnung Nr. 124 erlassen.
Gemäß diesem Erlass erlaubt die SDPPI die Anerkennung von Prüfberichten ausländischer Prüflabore für Telekommunikationsgeräte, Mobiltelefone, Handheld-Computer und Tablet-Computer. Diese Anerkennung ist befristet und gilt für den Zeitraum von sechs Monaten.
Bitte beachten Sie, dass nur Prüfberichte von anerkannten ausländischen Labors akzeptiert werden. Diese Berichte werden als Nachweise im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens für die Telekommunikationsgeräte anerkannt.
In der Verordnung sind 16 anerkannte ausländische Prüflabore für Telekommunikationsgeräte, Mobiltelefone, Handheld-Computer und Tablet-Computer angegeben. In der Verordnung finden Sie auch die Liste der anerkannten ausländischen Prüflabore für Telekommunikationsgeräte, die keine Mobiltelefone, Handheld-Computer und Tablet-Computer sind. Diese Liste enthält 72 Laboratorien.
Beachten Sie, dass die Anerkennung von ausländischen Testzentren in den folgenden Fällen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer widerrufen werden kann:
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