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Marokko führt Genehmigungsverfahren für Funk- und Endgeräte ein
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Marokko führt Genehmigungsverfahren für Funk- und Endgeräte ein

Marokko führt Genehmigungsverfahren für Funk- und Endgeräte ein

Im Dezember 30, 2024, Die marokkanische ANRT hat einen Beschluss zum Genehmigungsverfahren für Funk- und Endgeräte erlassen. Der Beschluss legt die Anforderungen und das behördliche Genehmigungssystem für derartige Geräte fest.

Die Entscheidung gilt für:

  • Endgerät, das direkt oder indirekt an einen Endpunkt eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossen werden kann und Telekommunikationssignale überträgt, empfängt oder verarbeitet
  • Jede Art von Funkgerät

 Um Zugang zum Markt zu erhalten, muss ein Antragsteller eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  • Eine Zulassungsbescheinigung
  • Eine Einfuhrgenehmigung, in der die Menge des einzuführenden Produkts, die Dauer der Einfuhr und gegebenenfalls die Nutzungsbedingungen angegeben sind
  • Eine Ausnahme von der ANRT-Genehmigung, die gewährt wird, wenn die Telekommunikationsschnittstelle nicht der Entscheidung unterliegt

Wenn das Produkt die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, erteilt die ANRT eine begründete Ablehnung.  

Die Zulassungsbescheinigung und die Zulassungsbewilligung müssen folgende Angaben enthalten:

  • Wichtigste für die Zulassung relevante technische Merkmale
  • Ablaufdatum des Dokuments
  • In der Genehmigung können gegebenenfalls zusätzlich Einfuhr-, Verwendungs- und Vermarktungsbedingungen sowie die Dauer der Einfuhr festgelegt werden.

Das Zertifikat kann für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erteilt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit muss der Hersteller ein neues Zertifikat beantragen.

Bitte beachten Sie: Werden an den zugelassenen Geräten wesentliche Änderungen vorgenommen, ist eine Neuzulassung erforderlich.

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May 7, 2025

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