
Der Präsident der Russischen Föderation unterzeichnete das Gesetz Nr. 460-FZ „Über Änderungen des Bundesgesetzes „Über technische Regulierung“ und „Verbraucherschutzgesetze“. Die Änderungen betreffen das Verfahren zur Ungültigkeitserklärung von Konformitätserklärungen und -zertifikaten.
In diesem Zusammenhang führt das Gesetz „Über technische Regulierung“ zusätzlich Begriffe wie „Ungültigkeit der Konformitätserklärung“ und „Ungültigkeit des Konformitätszertifikats“ mit den entsprechenden Definitionen ein.
Darüber hinaus sind staatliche Kontroll- (Überwachungs-) Stellen nun dazu befugt:
Es ist zu beachten, dass die Konformitätserklärung in folgenden Fällen ungültig wird:
Konformitätszertifikate werden ungültig, wenn:
Die Zertifizierungsstelle, die das Serienproduktionszertifikat ausgestellt hat, muss das zertifizierte Produkt regelmäßig bewerten. Informationen über diese Bewertung sind im Register der Konformitätszertifikate und -erklärungen einzutragen. Erfolgt die Bewertung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist, gilt das Zertifikat als ungültig und die entsprechende Information wird in das Register eingetragen.
Das Gesetz sieht jedoch die Möglichkeit vor, die Rechte und Pflichten einer Zertifizierungsstelle in Bezug auf ein für Serienprodukte ausgestelltes Konformitätszertifikat auf eine andere im nationalen Akkreditierungssystem akkreditierte Zertifizierungsstelle zu übertragen.
Dieses Gesetz tritt 180 Tage nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft, mit Ausnahme bestimmter Bestimmungen, deren Bedingungen für das Inkrafttreten im Gesetz festgelegt sind.
Den vollständigen Text des Gesetzes finden Sie werden auf dieser Seite erläutert.
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