Die russische Regierung hat am 29. Februar 2020 den Beschluss 216 "Über die Festlegung der Bedingungen und Etappen für den Übergang zur Kennzeichnungspflicht von Schuhen" unterzeichnet.
Gemäß dieser Entscheidung wird die obligatorische Kennzeichnung von Schuhen mit dem Zeichen "Chestny znak" aufgeschoben.
Obwohl die zusätzliche Stufe der Registrierung und Integration in das Track & Trace-System am 1. März 2020 begonnen hat, werden die Regeln zur Kennzeichnung von Schuhen ab dem 1. Juli 2020 verbindlich.
Das bedeutet, dass die Produktion und der Import von Schuhen ohne entsprechende Kennzeichnung ab dem 1. Juli 2020 verboten sind. Somit wird sowohl der Groß- als auch der Einzelhandel mit nicht gekennzeichneten Produkten ab dem 1. Juli 2020 unmöglich sein.
Ab dem 1. Juli 2020 müssen die Informationen über Produktion, Import, Groß- und Einzelhandel an das Track & Trace-System Chestny ZNAK weitergegeben werden.
Schuhe, die vor dem 1. Juli 2020 erworben wurden, können ohne Kennzeichnung bis spätestens 1. August 2020 eingeführt werden. Es ist notwendig, solche Waren bis zum 1. August 2020 kennzeichnen zu lassen.
Die Restbestände, die vor dem 1. Juli 2020 produziert oder erworben wurden, können nur dann vor dem 1. September 2020 gekennzeichnet werden, wenn es entsprechende Dokumente gibt, die das Kaufdatum bestätigen.
Wir erinnern Sie daran, dass der Verkauf der Ware ohne die Identifikationskennzeichnung sowie die Lagerung, der Transport oder der Erwerb solcher Ware zum weiteren Verkauf mit Verwaltungsstrafen für juristische Personen (Firmen) von 50.000 RUB bis 300.000 RUB mit dem Verfall der entsprechenden Ware belegt werden.
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